Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Honorars für ein Quartal bei einem Facharzt für Allgemeinmedizin; Erhöhung der Gesamtfallzahl einer Arztgruppe durch eine auf Grund eines Arztzahlzuwachs bedingten Fallzahlmehrung; Ermittlung der Fallzahlmehrung; Folgen der ...
Verfahrensgang
- SG München, 19.03.2003 - S 22 KA 338/02
- LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03
Denn diese Regelungen stellen bei einer Gesamtschau sicher, dass der Arzt seine Fallzahlen in aller Regel deutlich über die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als unbedenklich angesehene Fallzahlzuwachsbegrenzung in Höhe von 3 % bzw. von 5 % gegenüber dem Vorjahresquartal (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 10. März 2004, B 6 KA 3/03 R) steigern kann - so wie hier der Kläger um + 74, 53 % in zwei Jahren.Auch die weitere Frage, ob eine Fallzahlzuwachsregelung auch die Möglichkeit von Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen für Fälle unbilliger Härte vorsehen müsste (vgl. hierzu m.w.N. BSG, Urteil vom 10. März 2004, B 6 KA 3/03 R), kann vorliegend unentschieden bleiben, weil sich auch dieser etwaige Mangel nicht zu Lasten des Klägers ausgewirkt haben kann.
Auch mit Hilfe dieser Regelung wird sichergestellt, dass der Kläger sich auch umsatzmäßig innerhalb von zwei Jahren seit Praxiseröffnung überdurchschnittlich entwickeln konnte und damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt insbesondere Urteil vom 10. Dezember 2003, B 6 KA 54/02 R und Urteil vom 10. März 2004, B 6 KA 3/03 R) Genüge getan wird.
- BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müsse dem Arzt die Möglichkeit einer gewissen, kontinuierlichen Fallzahlsteigerung durch Einräumen einer prozentualen Steigerungsrate gewährt werden (BSG, Urteil vom 13. März 2002, B 6 KA 48/00 R).Aber auch Fallzahlsteigerungen unterhalb der 5 %-Grenze erlauben der KÄV Fallzahlbegrenzungen einzuführen (vgl. BSG, Urteil vom 13.März 2002, B 6 KA 48/00 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 44).
- BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 67/97 R
Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab
Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03
Gerade bei der Festschreibung der Fallzahlen auf das entsprechende Quartal aus dem Jahre 1997 hätte berücksichtigt werden müssen, dass ein Anstieg der Fallzahl nicht in jedem Fall durch die betroffene Praxis beeinflusst werden könne (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Oktober 1998 - Az.: B 6 KA 67/97 R).
- BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R
Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze …
Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03
Auch mit Hilfe dieser Regelung wird sichergestellt, dass der Kläger sich auch umsatzmäßig innerhalb von zwei Jahren seit Praxiseröffnung überdurchschnittlich entwickeln konnte und damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt insbesondere Urteil vom 10. Dezember 2003, B 6 KA 54/02 R und Urteil vom 10. März 2004, B 6 KA 3/03 R) Genüge getan wird. - BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03
Die in Ziff.5 der Praxisbudgetvereinbarung geregelte Begrenzung des Fallzahlzuwachses ist rechtmäßig (vgl. zum Vorgenannten insgesamt eingehend mit zahlreichen Nachweisen u.a. Urteil des BSG vom 13. März 2002, B 6 KA 1/01 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 45). - BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R
Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der …
Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03
Das bedeutet nicht, dass alle Praxen mit unterdurchschnittlichem Umsatz von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten, wie dies den neugegründeten Praxen einzuräumen ist, solange sich diese noch in der Aufbauphase befinden, die auf drei bis fünf Jahre bemessen werden kann (zu solchen Zeitspannen vgl. BSGE 83, 52, 58 f. = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S.208 sowie die bereits genannten Entscheidungen a.a.O.).
- LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
Anforderungen an die Ermittlung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) eines zur …
Anfängerpraxen erhielten gem. B 3.9.1.3 den Fachgruppendurchschnitt des Vergleichsquartals 1997 als individuellen Schwellenwert, bis zu dem keine Begrenzung erfolgte (vgl. dazu eingehend Urteil des Senats vom 27. Oktober 2004, Az.: L 12 KA 89/03).